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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18   

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https://dejure.org/2019,86171
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18 (https://dejure.org/2019,86171)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.08.2019 - L 15 AS 278/18 (https://dejure.org/2019,86171)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. August 2019 - L 15 AS 278/18 (https://dejure.org/2019,86171)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2016 - L 15 AS 478/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18
    Der die Klage abweisende Gerichtsbescheid vom 6. November 2013 ist rechtskräftig geworden, nachdem das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen die hiergegen erhobene Berufung mit Urteil vom 20. Dezember 2016 - L 15 AS 478/13 - als unbegründet zurückgewiesen und das Bundessozialgericht (BSG) die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (B 14 AS 67/17 B) mit Beschluss vom 3. August 2017 als unzulässig verworfen hat.

    Da jenes Klageverfahren erst mit der Entscheidung über die vom Kläger eingelegte Berufung mit Urteil des Senats vom 6. Dezember 2016 - L 15 AS 478/13 - und der Nichtzulassung der Revision durch das BSG rechtskräftig abgeschlossen wurde, ist allerdings für das vom Kläger bei dem SG erhobene Wiederaufnahmeverfahren das zur vollumfänglichen Prüfung aller streitgegenständlichen Tatsachen berufene LSG zuständig gewesen.

    Sofern das Berufungsgericht - wie vorliegend der Senat im Verfahren L 15 AS 478/13 - als zweite Tatsacheninstanz vollumfänglich selbst über die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung entschieden hat, ist es für ein Wiederaufnahmeverfahren selbst dann zuständig, wenn die vorgetragenen Nichtigkeitsgründe sich nur auf das erstinstanzliche Verfahren beziehen.

    Darauf, dass der Kläger mit seiner Wiederaufnahmeklage auch Fehler des Berufungsverfahrens L 15 AS 478/13 moniert, kommt es mithin vorliegend nicht an.

    Soweit der Kläger schließlich vorträgt, dass er in der Berufungsverhandlung des Senats am 20. Dezember 2016 im Berufungsverfahren L 15 AS 478/13 mehrere Klage- und Beweisanträge jeweils als Haupt- und nicht lediglich als Hilfsanträge gestellt habe, so vermag auch dies einen Wiederaufnahmegrund nicht herbeizuführen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2019 - L 15 SF 5/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18
    Der Kläger hat im vorliegenden Berufungsverfahren Ablehnungsgesuche gegen den Berichterstatter des Senats sowie gegen weitere Richterinnen und Richter des LSG gestellt, die der Senat mit Beschlüssen vom 19. Februar 2019 - L 15 SF 32/18 AB (AS) - und vom 28. Mai 2019 - L 15 SF 5/19 AB (AS) als unzulässig verworfen bzw. zurückgewiesen hat.

    Weitere Ablehnungsgesuche des Klägers vom 3. Juni 2019 gegen den Berichterstatter, die Richterin am LSG H., die Vizepräsidentin des LSG C., den Vorsitzenden Richter am LSG I., den Richter am LSG Dr. J., den Richter am LSG K., den Richter am Sozialgericht (SG) L., die Richterin am LSG M. und den Richter am SG Dr. N. sowie vom 17. Juni 2019 gegen den Berichterstatter hat der Senat mit Beschluss vom 3. Juli 2019 ebenso als unzulässig verworfen wie die vom Kläger beantragte Korrektur des für das Verfahren L 15 SF 5/19 AB (AS) vergebenen Aktenzeichens, die gegen den in jenem Verfahren ergangenen Beschluss vom 28. Mai 2019 erhobene Anhörungsrüge sowie den Antrag auf Berichtigung des Beschlusses.

  • BSG, 03.08.2017 - B 14 AS 67/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18
    Der die Klage abweisende Gerichtsbescheid vom 6. November 2013 ist rechtskräftig geworden, nachdem das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen die hiergegen erhobene Berufung mit Urteil vom 20. Dezember 2016 - L 15 AS 478/13 - als unbegründet zurückgewiesen und das Bundessozialgericht (BSG) die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (B 14 AS 67/17 B) mit Beschluss vom 3. August 2017 als unzulässig verworfen hat.
  • BVerwG, 08.01.2004 - 4 B 113.03

    Rechtsstreit um das Außer-Kraft-Treten eines fernstraßenrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18
    Nur so wird verhindert, dass der Kläger, der weder eine Vorabentscheidung über die Frage der Zuständigkeit beantragt noch die fehlende instanzielle Zuständigkeit des SG gerügt hat, als Rechtsuchender durch die Streitigkeit verschiedener Gerichte über deren Zuständigkeit in seinem Rechtsschutz behindert wird (so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 2017 - L 6 VS 578/16 -, juris Rn 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. April 2013 - L 10 AL 133/12 -, juris Rn. 28 mit Hinweis auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - L 7 SO 41/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2010 - L 7 AS 191/10 KL; Thüringer LSG, Beschluss vom 21. Mai 2012 - L 10 AL 41/10; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 4 B 113/03 - alle zitiert nach juris; vgl. auch B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 98 Rn 2 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VS 578/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Restitutionsklage - instanzielle Zuständigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18
    Nur so wird verhindert, dass der Kläger, der weder eine Vorabentscheidung über die Frage der Zuständigkeit beantragt noch die fehlende instanzielle Zuständigkeit des SG gerügt hat, als Rechtsuchender durch die Streitigkeit verschiedener Gerichte über deren Zuständigkeit in seinem Rechtsschutz behindert wird (so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 2017 - L 6 VS 578/16 -, juris Rn 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. April 2013 - L 10 AL 133/12 -, juris Rn. 28 mit Hinweis auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - L 7 SO 41/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2010 - L 7 AS 191/10 KL; Thüringer LSG, Beschluss vom 21. Mai 2012 - L 10 AL 41/10; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 4 B 113/03 - alle zitiert nach juris; vgl. auch B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 98 Rn 2 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 30.04.2013 - L 10 AL 133/12

    Hat ein Sozialgericht seine instanzielle Zuständigkeit bei einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18
    Nur so wird verhindert, dass der Kläger, der weder eine Vorabentscheidung über die Frage der Zuständigkeit beantragt noch die fehlende instanzielle Zuständigkeit des SG gerügt hat, als Rechtsuchender durch die Streitigkeit verschiedener Gerichte über deren Zuständigkeit in seinem Rechtsschutz behindert wird (so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 2017 - L 6 VS 578/16 -, juris Rn 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. April 2013 - L 10 AL 133/12 -, juris Rn. 28 mit Hinweis auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - L 7 SO 41/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2010 - L 7 AS 191/10 KL; Thüringer LSG, Beschluss vom 21. Mai 2012 - L 10 AL 41/10; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 4 B 113/03 - alle zitiert nach juris; vgl. auch B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 98 Rn 2 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 21.05.2012 - L 10 AL 41/10

    Instanzielle Zuständigkeit des Gerichts nach erhobener Restitutionsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18
    Nur so wird verhindert, dass der Kläger, der weder eine Vorabentscheidung über die Frage der Zuständigkeit beantragt noch die fehlende instanzielle Zuständigkeit des SG gerügt hat, als Rechtsuchender durch die Streitigkeit verschiedener Gerichte über deren Zuständigkeit in seinem Rechtsschutz behindert wird (so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 2017 - L 6 VS 578/16 -, juris Rn 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. April 2013 - L 10 AL 133/12 -, juris Rn. 28 mit Hinweis auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - L 7 SO 41/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2010 - L 7 AS 191/10 KL; Thüringer LSG, Beschluss vom 21. Mai 2012 - L 10 AL 41/10; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 4 B 113/03 - alle zitiert nach juris; vgl. auch B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 98 Rn 2 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2019 - L 15 SF 32/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18
    Der Kläger hat im vorliegenden Berufungsverfahren Ablehnungsgesuche gegen den Berichterstatter des Senats sowie gegen weitere Richterinnen und Richter des LSG gestellt, die der Senat mit Beschlüssen vom 19. Februar 2019 - L 15 SF 32/18 AB (AS) - und vom 28. Mai 2019 - L 15 SF 5/19 AB (AS) als unzulässig verworfen bzw. zurückgewiesen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - L 7 AS 191/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18
    Nur so wird verhindert, dass der Kläger, der weder eine Vorabentscheidung über die Frage der Zuständigkeit beantragt noch die fehlende instanzielle Zuständigkeit des SG gerügt hat, als Rechtsuchender durch die Streitigkeit verschiedener Gerichte über deren Zuständigkeit in seinem Rechtsschutz behindert wird (so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 2017 - L 6 VS 578/16 -, juris Rn 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. April 2013 - L 10 AL 133/12 -, juris Rn. 28 mit Hinweis auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - L 7 SO 41/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2010 - L 7 AS 191/10 KL; Thüringer LSG, Beschluss vom 21. Mai 2012 - L 10 AL 41/10; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 4 B 113/03 - alle zitiert nach juris; vgl. auch B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 98 Rn 2 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 10.07.2012 - L 7 SO 41/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 15 AS 278/18
    Nur so wird verhindert, dass der Kläger, der weder eine Vorabentscheidung über die Frage der Zuständigkeit beantragt noch die fehlende instanzielle Zuständigkeit des SG gerügt hat, als Rechtsuchender durch die Streitigkeit verschiedener Gerichte über deren Zuständigkeit in seinem Rechtsschutz behindert wird (so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 2017 - L 6 VS 578/16 -, juris Rn 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. April 2013 - L 10 AL 133/12 -, juris Rn. 28 mit Hinweis auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - L 7 SO 41/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2010 - L 7 AS 191/10 KL; Thüringer LSG, Beschluss vom 21. Mai 2012 - L 10 AL 41/10; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 4 B 113/03 - alle zitiert nach juris; vgl. auch B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 98 Rn 2 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2017 - L 15 AS 68/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2019 - L 15 SF 5/19
    Die Ablehnungsgesuche des Klägers in dem Verfahren L 15 AS 278/18 gegen die Richterin am Landessozialgericht F. und den Richter am Sozialgericht G. werden als unzulässig verworfen.

    Die Ablehnungsgesuche des Klägers in dem Verfahren L 15 AS 278/18 gegen die Vizepräsidentin des Landessozialgerichts H., den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht I., die Richterin am Landessozialgericht J. und den Richter am Landessozialgericht K. werden zurückgewiesen.

    Die Ablehnungsgesuche des Klägers im Berufungsverfahren L 15 AS 278/18 haben keinen Erfolg.

    Es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb der Kläger für die Begründung der ergänzenden Ablehnungsgesuche auf eine erneute Akteneinsicht in die Gerichts- und Verwaltungsakten zum Berufungsverfahren L 15 AS 278/18 angewiesen sein könnte.

    Die Richterin am Landessozialgericht F. ist nicht Mitglied des 15. Senates und damit für das Hauptsacheverfahren L 15 AS 278/18 nicht zuständig; sie ist auch nicht Mitglied des in Vertretungsfällen zuständigen 13. Senats.

    Bei diesem Verfahren handelt es sich um das Berufungsverfahren gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bremen im Verfahren S 23 AS 817/09, dessen Wiederaufnahme der Kläger zunächst erstinstanzlich im Verfahren S 23 AS 2182/17 WA und nunmehr im Berufungsverfahren L 15 AS 278/18 verfolgt.

    Die Besorgnis der Befangenheit wird auch nicht durch den Vortrag des Klägers begründet, der Richter am Landessozialgericht K. habe als Berichterstatter des Verfahrens L 15 AS 278/18 nach der Entscheidung über das erste Ablehnungsgesuch wieder die Bearbeitung der Akten aufgenommen, ohne die Frist für die Einlegung einer Anhörungsrüge abzuwarten.

    Der Richter am Landessozialgericht K. konnte daher nach der Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wieder in dem Verfahren L 15 AS 278/18 tätig werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2020 - L 15 AS 249/20
    Der Antrag des Klägers auf Wiederaufnahme der Verfahren L 15 AS 128/20 WA und L 15 AS 278/18 wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme der Verfahren L 15 AS 128/20 WA und - erneut - L 15 AS 278/18 im Wege der Nichtigkeitsklage.

    Mit der Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 15 AS 278/18 will er letztlich erreichen, dass das Klageverfahren S 23 AS 817/09 (Berufungsverfahren L 15 AS 478/13) des Sozialgerichts Bremen (SG) wiederaufgenommen wird.

    Die dagegen gerichtete Berufung hat der Senat durch Beschluss vom 12. August 2019 zurückgewiesen (L 15 AS 278/18); das BSG hat den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 7. Mai 2020 abgelehnt (B 4 AS 15/20 BH).

    Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 15. Juni 2020 sowohl beim SG als auch beim Landessozialgericht (LSG) die Wiederaufnahme des Klageverfahrens S 23 AS 817/09 sowie - beim LSG - die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 15 AS 278/18 wegen Nichtigkeit des Beschlusses vom 12. August 2019 beantragt und sich zur Begründung auf die Klage S 23 AS 2182/17 WA und die dort geltend gemachten Wiederaufnahmegründe bezogen.

  • BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 61/21 BH

    Gewährung von Alg II; Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das LSG hatte die Berufung zurückgewiesen (Beschluss vom 12.8.2019 - L 15 AS 278/18) .

    Eine zweite Wiederaufnahmeklage hinsichtlich des Beschlusses des LSG vom 12.8.2019 (L 15 AS 278/18) hatte das Berufungsgericht durch Beschluss vom 25.6.2020 (L 15 AS 128/20 WA) als unzulässig verworfen.

    Einen weiteren Antrag des Klägers auf Wiederaufnahme der Verfahren L 15 AS 278/18 und L 15 AS 128/20 WA hatte das Berufungsgericht durch Beschluss vom 1.12.2020 (L 15 AS 249/20 WA) als unzulässig verworfen.

    Nunmehr beantragt der Kläger PKH unter Beiordnung von Rechtsanwalt F für die Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14.7.2021, mit dem das Berufungsgericht den neuerlichen Antrag des Klägers auf Wiederaufnahme der Verfahren L 15 AS 278/18, L 15 AS 128/20 WA und L 15 AS 249/20 WA als unzulässig verworfen hat.

  • BSG, 17.05.2021 - B 4 AS 4/21 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs

    Das LSG hatte die Berufung zurückgewiesen (Beschluss vom 12.8.2019 - L 15 AS 278/18) .

    Eine weitere Wiederaufnahmeklage hinsichtlich des Beschlusses des LSG vom 12.8.2019 (L 15 AS 278/18) hatte das Berufungsgericht durch Beschluss vom 25.6.2020 (L 15 AS 128/20 WA) als unzulässig verworfen.

    Nunmehr beantragt der Kläger erneut PKH unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. für die Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 1.12.2020 (L 15 AS 249/20 WA) , mit dem das Berufungsgericht den Antrag des Klägers auf Wiederaufnahme der Verfahren L 15 AS 128/20 WA und L 15 AS 278/18 verworfen hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 15 AS 128/20
    Die dagegen gerichtete Berufung hat der Senat durch Beschluss vom 12. August 2019 zurückgewiesen (L 15 AS 278/18); das BSG hat den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 7. Mai 2020 abgelehnt (B 4 AS 15/20 BH).

    Nunmehr beantragt der Kläger - erneut - mit Schriftsatz vom 15. Juni 2020 sowohl beim SG als auch beim Landessozialgericht (LSG) die Wiederaufnahme des Klageverfahrens S 23 AS 817/09 sowie - beim LSG - die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 15 AS 278/18 wegen Nichtigkeit des Beschlusses vom 12. August 2019 und bezieht sich zur Begründung auf die Klage S 23 AS 2182/17 WA und die dort geltend gemachten Wiederaufnahmegründe.

    Die weiter beantragte Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 15 AS 278/18 wegen Nichtigkeit des Beschlusses vom 12. August 2019 ist ebenso unzulässig.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2019 - L 15 SF 32/18
    Das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen den Richter am Landessozialgericht F. im Verfahren L 15 AS 278/18 wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2019 - L 15 AS 241/19
    Die Unzulässigkeit ergibt sich aus der anderweitigen Rechtshängigkeit der Berufung sowie des Wiederaufnahmeverfahrens durch den nicht rechtskräftigen Senatsbeschluss vom 12. August 2019 in dem Verfahren L 15 AS 278/18.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2019 - L 15 AS 211/19
    Das zum wiederholten Male geäußerte Ablehnungsgesuch des Klägers, mit dem er vorliegend die Besorgnis der Befangenheit der Senatsmitglieder sowie der Richterinnen bzw. Richter am Landessozialgericht (LSG), Dr. F., G., H., des Vorsitzenden Richters am LSG I. und der (nicht mehr am LSG tätigen) Richter am Sozialgericht J. und Dr. K. äußert, ist als rechtsmissbräuchlich zu verwerfen (vgl. bereits Beschluss im vorliegenden Verfahren vom 3. Juli 2019 - L 15 AS 278/18).
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